Arbeitszeit
Flexibilisierung
Primärer sozialpolitischer Zweck der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen ist der Schutz des Arbeitnehmers vor der übermäßigen Inanspruchnahme seiner Arbeitskraft durch den Arbeitgeber. Es soll die Gesundheit des Arbeitnehmers geschützt und sein Anspruch auf
<i>Löschnigg</i>, Arbeitsrecht<sup>Aufl. 14</sup> (2024), Seite 432 Seite 432
Freizeit gesichert werden. Arbeitszeitschutz ist Arbeitnehmerschutz. Eine Unterscheidung zwischen Männern und Frauen wird hiebei seit BGBl I 46/1997 nicht vorgenommen. Ebenfalls Berücksichtigung finden im Arbeitszeitrecht arbeitsmarktpolitische und allgemeine wirtschaftliche Überlegungen, wie die Diskussion um die Arbeitszeitverkürzung und die Flexibilisierung der Arbeitszeit zeigt.