Interessentheorie
Subjektstheorie
Das Arbeitsrecht ist Schnittpunkt von öffentlichem und privatem Recht. Zur Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht sind im Laufe der historischen Entwicklung verschiedene Theorien entwickelt worden. Als längst überwunden gilt die dem römischen Juristen Ulpian zugeschriebene „Interessentheorie“, wonach zu untersuchen ist, ob eine Rechtsnorm im öffentlichen oder im privaten Interesse liegt. Die mit der Prüfung der Interessenlage verbundenen Schwierigkeiten führten zur „Subjektstheorie“, nach welcher die Qualifikation der Rechtssubjekte maßgebend ist. Entscheidend ist, ob an einem Rechtsverhältnis ein Hoheitsträger (Herrschaftsverband) beteiligt ist. Da aber auch diese Träger von Privatrechten sein können, kommt es weiters darauf an, ob ein Rechtssubjekt einem anderen in seiner Eigenschaft als Hoheitsträger gegenübertritt40. Diese Überlegungen münSeite 62