Arbeitsrecht
Die Einteilung des Arbeitsrechts kann mit dessen soziologischer Wurzel in Wechselwirkung gesehen werden. Diese Wurzel liegt in der Schutzbedürftigkeit der in Arbeitsabhängigkeit stehenden Arbeitnehmer. Die liberale Vorstellung formell gleichwertiger Partner hatte sich als Fiktion erwiesen, sodass die ökonomische Vormachtstellung der Unternehmer trotz formaljuristischer Gleichheit zu einem einseitigen Diktat von Arbeitsbedingungen führte.