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IV. Einschränkungen des skizzierten Ansatzes (Reichl)

Reichl2. AuflJuli 2016

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Die dargelegte Sichtweise der Vergütung erscheint mir grundsätzlich in allen Unternehmen anwendbar. Trotzdem ist natürlich die Situation in jedem Unternehmen spezifisch. Oft wird berechtigterweise eine andere Denkweise gewählt. Dafür

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möchte ich im Folgenden einige Beispiele nennen: (sehr) kleine Unternehmen; Tochtergesellschaften von Konzernen; und – zumindest in gewissem Ausmaß – Unternehmen der öffentlichen Hand.

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