Was ist also eine adäquate Dimension der Vergütung, auch vor dem Hintergrund der sich ändernden Rechtsprechung und einem dadurch bedingten breiteren, auf umfangreichere Verantwortung ausgerichteten Rollenverständnis? Welche Anhaltspunkte gibt es für den Charakter einer Aufsichtsratstätigkeit? Ist sie eine Managementleistung oder kann sie als Dienstleistung für das Unternehmen gesehen werden, ähnlich wie jene von strategisch-organisatorischen Beratern, gleichsam eine „Dienstleistung Aufsicht“? Immerhin stellt sich durchaus die Frage, warum den bekannten Beratungsunternehmen hohe Summen und Tagessätze für Beratungsprojekte bezahlt werden, während den in Verantwortung stehenden und zumindest ebenso qualifizierten Aufsichtsräten wesentlich niedrigere Beträge zugestanden werden.