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VI. Keine Erfolgshaftung (Schwarzer)

Schwarzer2. AuflJuli 2016

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Manager trifft aber keine Erfolgshaftung. Auf fehlendem Know-how und mangelnder Erfahrung beruhende unternehmerische Fehlentscheidungen kommen zwar häufig vor und ein Vorstand riskiert damit auch, bei seinen Eigentümern in Ungnade zu fallen und seinen Job zu verlieren. Geht damit aber kein Pflichtverstoß einher, hat eine Entscheidung, die sich später als falsch erweist, keine haftungsmäßigen Konsequenzen. Dass „Unwissenheit zwar teuer sein kann, aber nicht strafbar ist“, kann sich gegebenenfalls als Vorteil erweisen.

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