D&O Versicherung
Personalhoheit
Dem ersten Anschein nach sind die Personalkompetenzen von Universitätsrat und Aufsichtsrat bei der Bestellung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern des Rektorates sehr unterschiedlich ausgestaltet. Wie zu zeigen sein wird, sind die materiellen Fragen zur Bestellung von Führungspersonal im Universitätsrecht und im Aktienrecht zwar unterschiedlich ausgestaltet, weisen aber in wesentlichen Sachfragen eine erhebliche Konvergenz auf.