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IV. Aufsichtsrat – Verwaltungsrat (Kalss)

Kalss2. AuflJuli 2016

Verschwiegenheit

Verwaltungsrat

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Unterschiede: Der Aufsichtsrat ist im Verhältnis zum Verwaltungsrat stärker von der operativen geschäftsführenden Tätigkeit entfernt. Zwar sind Leitungsaufgaben auch im dualistischen System von Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam in Kollegialverantwortung wahrzunehmen. Durch ein gegenseitig kontrollierendes Kollegium soll die Qualität der Entscheidungsfindung angehoben werden.3535 Eberspächer in Spindler/Stilz, AktG3 Art 38 SE-VO Rz 9 f. Im dualistischen System einer SE ist die Trennung zwischen Geschäftsführung und

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Überwachung in der zweistufigen Organstruktur angelegt, aber auch im einstufigen System sieht das Gesetz eine funktionale Trennung zwischen geschäftsführenden Direktoren und Verwaltungsrat vor. Besonders ausgeprägt ist dies in der börsenotierten SE. Dort darf ein Mitglied der geschäftsführenden Direktoren nicht Mitglied des Verwaltungsrates sein. Bei sonstigen Gesellschaften ist die parallele Mitgliedschaft im geschäftsführenden Direktorium und im Verwaltungsrat zulässig.

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