vorheriges Dokument
nächstes Dokument

III. Aufgaben des Aufsichtsorgans (Kalss)

Kalss2. AuflJuli 2016

21
Die Aufgaben des Aufsichtsorgans der dualistischen SE sind die gleichen wie für die österreichische Aktiengesellschaft. Gem Art 40 Abs 1 SE-VO und Art 39 SE-VO kommen dem Aufsichtsorgan der SE – ähnlich wie dem Aufsichtsrat der österreichischen Aktiengesellschaft – die Personalkompetenz, die Überwachungskompetenz, die Vertretung der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand für die Ausübung der Überwachung Mitentscheidungsrechte und Informations-, Einsichts- und Prüfungsrechte zu.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte