Historisch konzipiert wurde der Aufsichtsrat der GmbH als Kontrollorgan zum Schutz der Gläubiger, aber auch der Gesellschafter.9 Dem Aufsichtsrat einer GmbH kommt insgesamt bedeutend weniger Gewicht als jenem der AG zu. Am deutlichsten kommt dies in seinem Verhältnis zur Generalversammlung zum Ausdruck.10
Personalhoheit