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II. Stellung und Funktion des Aufsichtsrats in der GmbH (Heidinger)

Heidinger2. AuflJuli 2016

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Historisch konzipiert wurde der Aufsichtsrat der GmbH als Kontrollorgan zum Schutz der Gläubiger, aber auch der Gesellschafter.99Nach Fritz, Handbuch A 1.2.4, 5, hat der Aufsichtsrat der GmbH, im Gegensatz zu jenem der AG, keine öffentlichen Belange wahrzunehmen. Dem Aufsichtsrat einer GmbH kommt insgesamt bedeutend weniger Gewicht als jenem der AG zu. Am deutlichsten kommt dies in seinem Verhältnis zur Generalversammlung zum Ausdruck.1010Siehe dazu unten V.

Personalhoheit

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