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IV. Einige Beispiele für öffentliche Unternehmen auf eigener gesetzlicher Grundlage (Kalss/Kunz)

Kalss/Kunz2. AuflJuli 2016

Die Gesellschaften „Bundestheater-Holding GmbH“, „Burgtheater GmbH“, „Wiener Staatsoper GmbH“, „Volksoper Wien GmbH“, sowie die „Theaterservice GmbH“ wurden mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz errichtet. Gemäß § 3 Abs 2 finden die Bestimmungen des GmbHG Anwendung, wenn das Gesetz keine abweichenden Vorschriften vorsieht. Gemäß § 12 erfolgt die Bestellung der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft durch den Bundeskanzler nach Anhörung der Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH und des Aufsichtsrates der betreffenden Gesellschaft. Weiters werden sowohl für den Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding als auch für deren Tochtergesellschaften Mitglieder der Aufsichtsräte vom Bundeskanzler und Finanzministerium entsendet.

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