Die Gesellschaften „Bundestheater-Holding GmbH“, „Burgtheater GmbH“, „Wiener Staatsoper GmbH“, „Volksoper Wien GmbH“, sowie die „Theaterservice GmbH“ wurden mit dem Bundestheaterorganisationsgesetz errichtet. Gemäß § 3 Abs 2 finden die Bestimmungen des GmbHG Anwendung, wenn das Gesetz keine abweichenden Vorschriften vorsieht. Gemäß § 12 erfolgt die Bestellung der Geschäftsführer der Tochtergesellschaft durch den Bundeskanzler nach Anhörung der Geschäftsführung der Bundestheater-Holding GmbH und des Aufsichtsrates der betreffenden Gesellschaft. Weiters werden sowohl für den Aufsichtsrat der Bundestheater-Holding als auch für deren Tochtergesellschaften Mitglieder der Aufsichtsräte vom Bundeskanzler und Finanzministerium entsendet.