A. Pflicht zur Selbstinformation
Informationsrecht
M&A Transaktion
Mit Blick auf das Haftungsprivileg der BJR haben der Aufsichtsrat des Verkäufers und der Aufsichtsrat des Erwerbsinteressenten im Wesentlichen zwei Pflichten im Vorfeld eines Beschlusses über eine M&A Transaktion zu erfüllen: Zum einen ist das die Pflicht zur umfassenden Selbstinformation über die geplante M&A Transaktion, die eine (informierte) unternehmerische Entscheidung durch den Aufsichtsrat erst ermöglicht. Zum anderen ist das die Pflicht zur Überwachung der Organisation der Aufbereitung der Entscheidungsgrundlagen (Informationen) durch den Vorstand; dabei wird der angemessene Einsatz interner oder externer Ressourcen zur Beschaffung der relevanten Informationen durch den Vorstand mit dem Aufsichtsrat abzustimmen sein.