Im Zuge der Europäisierung des Gesellschaftsrecht fand durch die Transparenz-RL, die Abschlussprüfungs-RL, die Änderungs-RL und die Richtlinie
<i>Hlawati/Wilfling</i> in <i>Kalss/Kunz</i> (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat<sup>Aufl. 2</sup> (2016) Rechnungslegung, Seite 1087 Seite 1087
zur Änderung der Transparenz-RL eine Angleichung der Rechnungslegung und der Berichtspflicht börsenotierter Aktiengesellschaften statt, die ua zu einem Bedeutungszuwachs der Rolle des Aufsichtsrates und zu Änderungen in der Regelpublizität börsenotierter Gesellschaften führte. Die Börsegesetznovelle 2007, das URÄG 2008 und die Börsegesetznovelle 2015 haben diese Richtlinien maßgeblich umgesetzt. 2014 wurden die geänderte Richtlinie und die neue Verordnung über Abschlussprüfungen veröffentlicht. Mit diesen, ab Mitte 2016 anwendbaren Rechtsvorschriften soll die Unabhängigkeit der Abschlussprüfer gestärkt, die Aussagekraft von geprüften Abschlüssen erhöht und die Beaufsichtigung von Abschlussprüfern in der EU verbessert werden. Anders als im Fall der MAR, die wie oben dargestellt künftig einen erheblich weiteren Anwendungsbereich haben wird und auch für Emittenten mit Finanzinstrumenten in einem MTF oder OTF gelten wird, sind die eingangs beschriebenen Rechtsakte weiterhin vorrangig für Emittenten mit Finanzinstrumenten in geregelten Märkten relevant.