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VI. Haftung des Leiters und der Aktiengesellschaft für Fehlverhalten des Leiters der Hauptversammlung (Nowotny)

Nowotny2. AuflJuli 2016

A. Haftung des Leiters gegenüber der Gesellschaft

Haftung

Hauptversammlungsleiter

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Die Leitung der Hauptversammlung ist kein höchstpersönliches Amt oder eine zeitlich beschränkte Organfunktion, sondern ergibt sich aus der praktischen Notwendigkeit, bei einer Versammlung einer größeren Schar von Personen, denen die Aufgabe bzw das Recht der Willensbildung in Form der Beschlussfassung übertragen ist, für einen geordneten Ablauf zu sorgen.5353Vgl Schaaf, Die Praxis der Hauptversammlung3 Rz 461 ff. Dies ist eine Aufgabe der Gesellschaft; der Leiter wird demnach in Erfüllung einer Aufgabe der Gesellschaft für diese tätig und ist auch dieser gegenüber für ein pflichtgemäßes Vorgehen verantwortlich.

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