Wesentlicher Bestandteil der Festlegung von Vorstandsvergütungssystemen und elementare Entscheidung zur Anreizsetzung für den Vorstand ist die Wahl geeigneter Kennzahlen, anhand derer die Auszahlung der variablen Vergütung bemessen wird. Es empfiehlt sich, sowohl für einjährige als auch für mehrjährige variable Vergütung mehr als eine, aber nicht mehr als vier Bemessungsgrundlagen zu definieren. Somit kann vermieden werden, dass auf der einen Seite zu viel Risiko von einer einzigen Bemessungsgrundlage getragen wird und eine zu einseitige Anreizsetzung entsteht sowie auf der anderen Seite das System unnötig kompliziert und kleinteilig wird, was die Anreizwirkung mindert.