Die Bestellung von Vorständen sowie die Gestaltung von Vorstandsverträgen und -vergütung zählen zu den Kernaufgaben des Aufsichtsrats. Um diese Bedeutung zu akzentuieren, sollen börsennotierte Aktiengesellschaften gemäß Ziffer 43 ÖCGK einen Vergütungsausschuss einrichten, dessen Vorsitzender der Aufsichtsratsvorsitzende ist. International hingegen wird der Vorsitz in sogenannten Remuneration Committees i. d. R. durch ein anderes Board-Mitglied als den Vorsitzenden wahrgenommen.