Das Thema Vorstandsvergütung steht heute – mehr denn je – im öffentlichen Fokus. So sind seit dem 1. März 2014 in Österreich Vergütungen über 500.000 EUR p.a. nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig und erhöhen somit die Ertragssteuerbelastung des Unternehmens signifikant. Die Neuregelung wurde vom Verfassungsgerichtshof als verfassungskonform erachtet, um das Einkommensgefälle in Österreich zu reduzieren (Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 09.12.2014 G136/2014). Die Gesetzesänderung zeigt, dass Vergütungshöhen von Vorstandsmitgliedern und anderen Führungskräften weiterhin ein kontrovers diskutiertes Thema in Österreich bleiben – sowie auch international.