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IV. Bilanzpolitik (Hirschler/Geutebrück)

Hirschler/Geutebrück2. AuflJuli 2016

A. Definition von Bilanzpolitik

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Bilanzlesen hat wie bereits oben in Kapitel II angesprochen viel mit Bilanzpolitik zu tun. Mit dem Grad der (Er)Kenntnis der ausgeübten bilanzpolitischen Maßnahmen steigt der Grad der Aussagekraft des Jahresabschlusses. Der Begriff Bilanzpolitik umfasst alle Wahlrechte und Maßnahmen, die es dem Unternehmer ermöglichen, die Gestaltung des Jahresabschlusses im Rahmen der GoB derart zu beeinflussen, dass bestimmte Ziele erreicht werden können.3636Vgl. Bertl/Fraberger, Bilanzpolitische Maßnahmen, RWZ 2000/9, 26; Bertl, Steuerbilanzpolitik, in Bertl ua, Handbuch der Betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, Band II2, 298; Pfleger, Die neue Bilanzpolitik4, 23; Detert/Sellhorn, Bilanzpolitik, DBW 2007, 247. Die Grenzen der Bilanzpolitik liegen einerseits bei den GoB, dh Bilanzpolitik ist scharf zu trennen von Bilanzkosmetik/Bilanzmanipulation/Bilanzfälschung,3737Zur Unterscheidung zwischen Bilanzkosmetik und Bilanzfälschung vgl. Altenberger/Brandstätter/Schultze, Bilanzpolitik versus Bilanzdelikte: Die Haftung von Unternehmensorganen für mangelhafte Finanzberichterstattung in Österreich, in IWP (Hrsg), Wirtschaftsprüfer-Jahrbuch 2005, 172. und andererseits innerhalb des durch die GoB gesetzten Rahmens wie oben dargestellt in der Verschaffung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, (Finanz-) und Ertragslage.3838Vgl. Bertl/Fraberger, Bilanzpolitische Maßnahmen, RWZ 2000/9, 26, die auch darauf hinweisen, dass bei der bewussten und zielgerichteten Verschleierung der Vermögens-, (Finanz-) und Ertragslage durch die Bilanzaufsteller auch die Grenze zum illegalen Window-Dressing überschritten werden kann, die sowohl zivil- wie strafrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

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