Bilanzlesen hat wie bereits oben in Kapitel II angesprochen viel mit Bilanzpolitik zu tun. Mit dem Grad der (Er)Kenntnis der ausgeübten bilanzpolitischen Maßnahmen steigt der Grad der Aussagekraft des Jahresabschlusses. Der Begriff Bilanzpolitik umfasst alle Wahlrechte und Maßnahmen, die es dem Unternehmer ermöglichen, die Gestaltung des Jahresabschlusses im Rahmen der GoB derart zu beeinflussen, dass bestimmte Ziele erreicht werden können. Die Grenzen der Bilanzpolitik liegen einerseits bei den GoB, dh Bilanzpolitik ist scharf zu trennen von Bilanzkosmetik/Bilanzmanipulation/Bilanzfälschung, und andererseits innerhalb des durch die GoB gesetzten Rahmens wie oben dargestellt in der Verschaffung eines möglichst getreuen Bildes der Vermögens-, (Finanz-) und Ertragslage.