Investitionsentscheidungen werden in der Regel auf Kalkülen aufbauen, die einen quantitativen Vorteilhaftigkeitsvergleich zwischen zwei oder mehreren Alternativen erlauben. Die scheinbar einfachste Alternative ist jene zwischen Investition und Nicht-Investition. Auf diese Investitionsentscheidung wird der Aufsichtsrat sehr häufig, insbesondere bei Entscheidungen über Beteiligungs- bzw Unternehmenskäufe, treffen. Sowohl diese Entscheidung, wie auch komplexere zwischen zwei oder mehreren Alternativen setzen einerseits voraus, dass die mit der Investition angestrebten Ziele eindeutig definiert (und damit auch messbar sind) und andererseits, dass die mit der Investition verbundenen Chancen und Risiken weitestgehend bekannt sind. Erst dann ist es möglich, ein Investitionsrechnungsverfahren als Entscheidungsgrundlage heranzuziehen.