Bei der organisatorischen Verankerung des strategischen Managements ist zwischen der Institutionalisierung dauerhafter Aufgaben des strategischen Managements und der Institutionalisierung von zeitlich befristeten Aufgaben der Strategieanalyse und Strategieplanung zu unterscheiden. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass strategisches Management im Kern eine nicht delegierbare Aufgabe des
Top-Managements ist, bei deren Erfüllung der CEO eine zentrale Rolle hat. Darauf aufbauend ist zu entscheiden, ob zur Unterstützung des Top-Managements bei der Erfüllung der Aufgaben des strategischen Managements
spezialisierte Stellen bzw eine
eigene Organisationseinheit (Abteilung) geschaffen werden
<i>Kunz/Hoffmann</i> in <i>Kalss/Kunz</i> (Hrsg), Handbuch für den Aufsichtsrat<sup>Aufl. 2</sup> (2016) Organisatorische Verankerung des strategischen Managements, Seite 430 Seite 430
sollen. Derartige Organisationseinheiten tragen üblicher Weise Bezeichnung wie Strategieabteilung, Abteilung für Unternehmensentwicklung, Corporate & Business Development, strategisches Controlling, etc. und sind üblicherweise direkt dem CEO unterstellt. Aufgabe derartiger Abteilungen ist es, eine Infrastruktur – dh Instrumente, Methoden und standardisierte Abläufe – für das strategische Management zur Verfügung zu stellen sowie die Strategiearbeit zu organisieren und zu koordinieren. Die inhaltliche Strategieverantwortung liegt auch bei Vorhandensein einer „Strategieabteilung“ selbstverständlich beim Top-Management und nicht bei den „Strategiespezialisten“.