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XIV. Selbstorganisation des Aufsichtsrats (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

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Innerhalb des durch Gesetz und Satzung/Gesellschaftsvertrag vorgegebenen Rahmens hat der Aufsichtsrat sich selbst intern so zu organisieren, dass die bestmögliche Erfüllung der ihm zugewiesenen Aufgaben, insbesondere Überwachung der Geschäftsführung, gewährleistet ist.

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