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VI. Stellungnahmen und Beanstandungen (Frotz/Schörghofer)

Frotz/Schörghofer2. AuflJuli 2016

Stellungnahme

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Im Zusammenhang mit der Überwachungs- und Beratungsfunktion des Aufsichtsrats steht dessen Möglichkeit, durch Stellungnahmen und Beanstandungen auf die Geschäftsführung einzuwirken.5959 Lutter, NZG 2010, 601 (603); Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten6 § 3 Rz 110. Diese sind vom Vorstand/der Geschäftsführung sorgfältig zu erwägen, obwohl sie rechtlich unverbindlich sind.6060 Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten6 § 3 Rz 110.

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