A. Inhalt der Überwachungspflicht
Überwachung
Vorstand
Zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats ist ganz allgemein die Überwachung der Geschäftsführung durch den Vorstand/die Geschäftsführung der Gesellschaft. Der Aufsichtsrat hat zu prüfen, ob die Unternehmensleitung durch den Vorstand (die Geschäftsführung) mit den durch Gesetz und Satzung (Gesellschaftsvertrag) vorgegebenen Zielen übereinstimmt.20 Wesentlich dabei ist, dass sich die Kontrolltätigkeit des Aufsichtsrates hiebei nicht in der bloßen Prüfung der Rechtmäßigkeit der Handlungen des Vorstands (der Geschäftsführung) erschöpft, sondern sich auch auf die Prüfung der Ordnungs- und Zweckmäßigkeit der Geschäftsleitung erstreckt.21 Der Aufsichtsrat darf die Leitungsautonomie des Vorstands/der Geschäftsführer durch seine Überwachung nicht beeinträchtigen, sondern hat die Überwachung auf bedeutsame Schwerpunkte der Geschäftsführungstätigkeit zu konzentrieren.22