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IV. Rechtsstellung der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat (Gahleitner)

Gahleitner2. AuflJuli 2016

Arbeitnehmervertreter

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Arbeitnehmervertreter wie Kapitalvertreter treffen grundsätzlich bei ihrer Aufsichtsratsaufgabe gleiche Rechte und Pflichten. Dieser Grundsatz wird in folgenden Bereichen durchbrochen:

Die Arbeitnehmervertreter üben ihre Funktion ehrenamtlich aus, sie haben nur Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen, aber keinen Anspruch auf Aufsichtsratsvergütung3131Diese Ungleichbehandlung mit den Kapitalvertretern wird – mE zutreffend – vor allem auf die notwendige Unabhängigkeit vom Betriebsinhaber gestützt..

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