Arbeitnehmervertreter
Arbeitnehmervertreter wie Kapitalvertreter treffen grundsätzlich bei ihrer Aufsichtsratsaufgabe gleiche Rechte und Pflichten. Dieser Grundsatz wird in folgenden Bereichen durchbrochen:Die Arbeitnehmervertreter üben ihre Funktion ehrenamtlich aus, sie haben nur Anspruch auf Ersatz angemessener Barauslagen, aber keinen Anspruch auf Aufsichtsratsvergütung31.