Wie oben bereits ausgeführt, zielen zahlreiche Soft-Law-Bestimmungen, aber zunehmend auch gesetzliche Regelungen auf die Erhöhung von Diversität in Aufsichtsräten ab. Gleichzeitig scheint sich der Erfolg dieser Maßnahmen zumindest kurzfristig noch nicht einzustellen. Initiativen zur Erhöhung der Diversität in österreichischen Aufsichtsräten erschöpften sich bisher in solchen, die sich auf defizitorientierte Gründe für die Homogenität stützen, wie etwa spezifische Ausbildungsprogramme für Frauen. Die mindestens so relevante Frage des Vertrauens in potentielle Kandiaten und Kandidatinnen und deren Evaluierung jedoch, wird zumeist nicht diskutiert.