Ein Rechtsanwalt als Mitglied des Aufsichtsrats kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass Aufsichtsratsbeschlüsse (s Rz 39 ff) richtig gefasst und protokolliert werden und auch sonst gesetzes- und regelkonform vorgegangen wird. Wenn er aber bei seinem diesbezüglichen Wirken nicht zwischen wichtigen und weniger wichtigen Angelegenheiten unterscheiden will oder aufgrund seiner Persönlichkeit auch nicht kann, dann kann das dazu führen, dass damit zu viele Ressourcen des Aufsichtsrats und auch der Gesellschaft gebunden werden und das primäre Ziel, nämlich durch wirksame Kontrolle und Beratung zum Unternehmenserfolg beizutragen, vernachlässigt wird.