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Anlage 18 Checkliste „Haftungsvermeidung“ Geschäftsführer (GF)

Bollenberger6. AuflSeptember 2017

Haftung generell

  • Befolgung der gesetzlichen Vorschriften, der Weisungen der Generalversammlung oder Beachtung des Gesellschaftsvertrages
  • auf Dokumentation achten (Beweisfrage)

Haftung gegenüber der Gesellschaft Ersatzansprüche

  • Entlastungsbeschluss anstreben
  • vollständige Information und Dokumentation

§10-Erklärung/Haftung

  • korrekte Abwicklung der Einzahlungen der Stammeinlagen

In-sich-Geschäft

  • unverzügliche Erstellung einer Urkunde

Selbstkontrahieren

  • Zustimmung der Generalversammlung einholen

Gesellschaftsvertrag

  • Einhaltung aller Bestimmungen (insbesondere zustimmungspflichtige Geschäfte und Einhaltung des Unternehmensgegenstandes)

Generalversammlungsbeschlüsse

  • Befolgung von nicht nichtigen Weisungen
  • für wichtige Geschäfte Zustimmung einholen(als rechtskonforme Weisung)

Haftung - Anfechtungsfrist betreffend GV-Beschlüsse

  • GV-Beschlüsse vollständig niederschreiben und allen Gesellschaftern umgehend übermitteln

mehrere Geschäftsführer

  • exakte Ressortverteilung, Kompetenzen abgrenzen
  • Überwachung mit Dokumentation
  • Widerspruch bei schädigendem Handeln des anderen GF
  • Einholung eines rechtskonformen Weisungsbeschlusses bei Unstimmigkeit in der Geschäftsführung

Wettbewerbsverbot

  • keine Geschäfte und GF-Tätigkeit und „Beteiligung“ im Geschäftszweig der GmbH oder Zustimmung durch die Generalversammlung

Haftung wegen Verstoß gegen Sorgfaltspflicht

  • GF-Bestellung nur bei allen fachlichen Voraussetzungen (betriebswirtschaftlich, rechtlich und fachspezifisch)

Einhaltung der:

  • Treuepflicht, Loyalität zur Gesellschaft
  • der Verschwiegenheitspflicht (auch nach der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit)
  • der Pflicht zur Führung des Rechnungswesens
  • der Pflicht zur Führung eines internen Kontrollsystems
  • der Pflicht zur Budgetierung und laufender Soll/Ist-Vergleiche !!!!

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  • der Pflicht zur Einberufung der ord GV
  • der Pflicht zur Einberufung einer GV bei Verlust in Höhe der Hälfte des Stammkapitals
  • der Pflicht zur Einberufung einer ao GV
  • der Pflicht zur rechtzeitigen Beantragung des Insolvenzverfahrens!!!
  • der Pflicht zur Anmeldung im Firmenbuch
  • keine Einlagenrückgewähr
  • keine Zahlungen nach dem Zeitpunkt, zu dem das Insolvenzverfahren hätte beantragt werden müssen
  • sorgfältige Auswahl und Kontrolle von Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten
  • Beachtung von neuen Vorschriften (zB: Datenschutzgrundverordnung, etc.)
  • Rücktritt als Geschäftsführer oder im Rechtswege ungehinderte Ausübung erzwingen

Bei Überlastung, Verhinderung

 

Haftung gem § 56 Abs 3 GmbHG

  • korrekte Erklärungen bei Herabsetzung von Stammkapital

Haftung gem § 64 Abs 2 GmbHG

  • korrekte Anmeldung von Einforderungen auf das ausstehende Stammkapital im Firmenbuch

Haftung gem § 26 Abs 1 u 2 GmbHG

  • korrekte Angaben gegenüber dem Firmenbuch

Haftung bei Verletzung von Schutzgesetzen in der Krise

  • rechtzeitige Eröffnung des Insolvenzverfahrens, in der Krise nur Zug-um-Zug-Geschäfte
  • Kostenvorschuss EUR 4.000,– erlegen (Kriegskassa)
  • Absonderungs-, Aussonderungsrechte beachten
  • Vermeidung der Krida
  • Gleichbehandlungsgebot!
  • Managementinformationssystem

Haftung bei Verletzung nach Produkthaftpflichtgesetz

  • Deckungsvorsorge beachten

Haftung bei Bilanzdelikte §§ 163a–163d StGB

  • true and fair view beachten, keine falschen Darstellungen und Auskünfte,
  • Straffreiheit bei rechtzeitiger tätigen Reue

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Haftung den Gesellschaftern gegenüber

  • Gleichbehandlung bei Gewinnausschüttungen
  • Verständigung aller von GV
  • Abschriften zeitgerecht
  • Bucheinsicht geben

Haftung nach Umweltvorschriften

  • Erlangung der notwendigen Kenntnisse und Einhaltung (Überwachung) der Bestimmungen
  • mögliche Beauftragte sorgfältig auswählen und überwachen
  • tätige Reue bei Verletzung

Haftung bei Wettbewerbsverstößen

  • Beachtung des UWG und Kontrolle der Erfüllungsgehilfen

Haftung nach GewO

  • gewerberechtlichen GF ordnungsgemäß bestellen (sorgfältige Auswahl)
  • keine unbefugte Gewerbeausübung
  • keine Verwaltungsübertretungen dulden

Haftung im Arbeitnehmerschutzrecht

  • Kenntnis und Einhaltung aller Vorschriften (Dokumentation)

Haftung im Arbeitsinspektionsgesetz

  • Bestellung eines Beauftragten

Haftung im Abgabenrecht

Lohnsteuer

KESt und sonstige Abzugssteuern Umsatzsteuer

  • Bestandsaufnahme bei Übernahme der Geschäftsführung (3-Monats-Frist)
  • sorgfältige Auswahl und Überwachung der Erfüllungsgehilfen und Beauftragten
  • Kenntnisse erlangen
  • Einhaltung der abgabenrechtlichen Pflichten
  • „Ressortverteilung“ (schriftlich) und Überwachung
  • Vorsicht bei Stundungs- und Zahlungserleichterungsansuchen!
  • rechtzeitige Zurücklegung der Funktion
  • anteilige Lohnsteuer immer abführen (mit Widmung) und Kontrolle
  • an das Finanzamt abführen und Kontrolle
  • Gleichbehandlungsgebot
  • Vorkehrung bei Mantelzession

Haftung für SV-Beiträge

  • DN-Anteile (von den tatsächlich ausbezahlten Löhnen) immer bezahlen (auch von Teilauszahlungen mit Widmung)
  • DG-Anteile – Gleichbehandlungsgebot
  • Exakte Ressortverteilung!

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Strafe gem § 153c StGB

  • Vereinbarung zur Nachentrichtung der Beiträge treffen!

Haftung nach Finanzstrafdelikten (Abgabenhinterziehung, Finanzordnungswidrigkeiten)

  • Einhaltung aller Vorschriften

Haftung nach URG

  • Reorganisationsbedarf verhindern
  • Gutachten
  • Sanierung

Sonstige Maßnahmen

  • Entlastungsbeschluss
  • Rechtzeitiger Rücktritt als GF
  • Haftungsausschlussvereinbarungen
  • Managerhaftpflichtversicherung
  • Bestmögliche Risikoerkennung und -abdeckung durch entsprechende organisatorische Maßnahmen und Versicherungsabschluss (generell wo möglich und notwendig)

Befolgung der gesetzlichen Vorschriften, der Weisungen der Generalversammlung oder Beachtung des Gesellschaftsvertrages

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