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Anlage 17 Informationen über die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 23 Abs 1 ArbIG und § 9 VStG

Bollenberger6. AuflSeptember 2017

Auszug aus dem Erlass des Zentral-Arbeitsinspektorats 60080/6/3/95 vom 2. Oktober 1995.

RECHTSGRUNDLAGEN

§ 23 des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 (ArbIG), BGBl. Nr. 27, regelt die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften und für die Einhaltung des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993.

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