Die seit dem 14. Jahrhundert bezeugte rechtliche Bedeutung „bürgen“ hat „haften“ wohl in Anlehnung an das Substantiv „Haft“ entwickelt. Ableitung: Haftung (mittelhochdeutsch haftunge, „Verhaftung; Beschlagnahme; Bürgschaft“). Präfixbildung: verhaften (17. Jahrhundert; für älteres Mittelhochdeutsch verheften „festmachen; verbinden; verpflichten; in Haft nehmen“…) (Aus dem Duden, Das Herkunftswörterbuch).
Wer wird bei welcher Rechtskonstruktion nun „in Haft genommen“?