1 Natürliche Personen
Einkommensteuerpflichtig sind nur natürliche Personen (zB Einzelunternehmer, Arbeitnehmer, Pensionisten), und zwar von der Geburt bis zum Tod.940 Die natürliche Person941 ist einzeln einkommensteuerpflichtig (Grundsatz der Individualbesteuerung).942 Dem ruhenden Nachlass sind keine Einkünfte zuzurechnen, sondern unmittelbar den Erben.943 Eine „Zusammenveranlagung“ mehrerer Personen gibt es nicht mehr. Davon zu unterscheiden ist die einheitliche Gewinnermittlung für die an einer Einkunftsquelle beteiligten Personen.944