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Ausblick: Neugründungsförderungsgesetz

Jilch6. AuflJänner 2022

Das Neugründungsförderungsgesetz841841BGBl I 106/1999 idF BGBl I 180/2004. (NeuFöG) und die dazu ergangene Verordnung sehen für Betriebsneugründungen842842Kommt es zur Neugründung eines Betriebs (Schaffung neuer betrieblicher Strukturen) gelten andere Bestimmungen, insbes entfallen für 12 Monate auch die Lohnnebenkosten für Dienstnehmer im Ausmaß von ca 7%. Da es in der vom Strukturwandel stark betroffenen LuF selten zu Neugründungen kommt, wird darauf nicht näher eingegangen (zB Befreiung von bestimmten lohnabhängigen Abgaben für zwölf Monate innerhalb der ersten drei Jahre – § 1 Z 7 NeuFöG. und Betriebsübertragungen (nicht für das Wohnhaus)843843Für den zum Grundvermögen zählenden Wohnungswert gibt es keine Begünstigung – UFSW, GZ RV/0645-W/04 vom 28. 2. 2006, NeuFöR 161. Fremdenzimmer im Betriebsvermögen (Urlaub am Bauernhof) oder ein zu einem Betrieb gehöriges Geschäftsgrundstück sind aber begünstigt, vgl UFSS 8. 9. 2006, RV/0065-S/06. seit 1. Jänner 2002 verschiedene Begünstigungen vor.

Die Neugründungs-Förderungs-Richtlinien (NeuFöR) sind seit 19. 12. 2009 anzuwenden.

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