1 Die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben
Die Abgabe von luf Betrieben wurde 1960 als Ersatz für die vom VfGH als verfassungswidrig erklärten Zuschläge zur Grundsteuer nach dem lw Zuschussrentenversicherungsgesetz (BGBl 293/1957) eingeführt.598 Bei der Finanzierung der lw Zuschussrentenversicherung sollte an dem Grundsatz der Solidarität des Berufsstandes festgehalten werden, dh von den leistungsfähigeren Betrieben ein größerer Beitrag eingehoben werden.599