vorheriges Dokument
nächstes Dokument

4 Die Bewertung der anderen Unterarten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens

Jilch6. AuflJänner 2022

4.1 Weinbauvermögen

Unter Weinbau ist die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten)488488Stillgelegte Flächen werden (im Unterschied zu endgültig gerodeten Weingärten) so lange dem Weinbauvermögen zugerechnet, als hiefür Stilllegungsprämien ausbezahlt werden. Vgl schon FLD-Verfügung 1996, Pkt 2. und allenfalls deren Verarbeitung zu Wein einschließlich Vermarktung zu verstehen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!