Unter Weinbau ist die Erzeugung von Weintrauben durch planmäßige Bewirtschaftung von mit Weinreben bepflanzten Grundstücken (Weingärten)488488Stillgelegte Flächen werden (im Unterschied zu endgültig gerodeten Weingärten) so lange dem Weinbauvermögen zugerechnet, als hiefür Stilllegungsprämien ausbezahlt werden. Vgl schon FLD-Verfügung 1996, Pkt 2. und allenfalls deren Verarbeitung zu Wein einschließlich Vermarktung zu verstehen.