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D Die Ermittlung des Einheitswertes

Jilch6. AuflJänner 2022

Der – wie oben dargestellt – ermittelte Vergleichswert muss noch nicht der EW des lw Betriebs sein. Häufig sind noch öffentliche Gelder zu berücksichtigen sowie Zu- und Abschläge394394Die Zuschläge (§ 40 BewG) erhöhen sämtliche vom luf Einheitswert abzuleitenden Abgaben. vorzunehmen, fremde Betriebsmittel einzubeziehen395395§ 31 Abs 2 BewG. und andere Unterarten des luf Vermögens zu berücksichtigen.396396Vgl § 39 Abs 2 BewG.

Die Zuschläge (§ 40 BewG) erhöhen sämtliche vom luf Einheitswert abzuleitenden Abgaben.

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