(155) Beschluss gem § 432 Abs 3 ZPO
Beschluss, mit welchem im bezirksgerichtlichen Verfahren einer unvertretenen Partei, die sich in Schriftsätzen nicht verständlich auszudrücken vermag, aufgetragen wird, den Schriftsatz binnen einer bestimmten Frist neuerlich nach Bestellung eines geeigneten Bevollmächtigten, erforderlichenfalls nach Bestellung eines Rechtsanwaltes einzubringen.