vorheriges Dokument
nächstes Dokument

B. Örtliche Zuständigkeit im Hauptverfahren

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

Zuständigkeit

12
Steht die Frage der sachlichen Zuständigkeit fest, ist weiters zu untersuchen, welches der in Österreich eingerichteten Gerichte örtlich für das Hauptverfahren zuständig ist. Hiezu finden sich Regelungen in § 36 Abs 3 bis 6 bzw § 37, die den §§ 25 ff weitgehend entsprechen (vgl dazu im Detail daher auch die Regelungen der örtlichen Zuständigkeit im Ermittlungsverfahren, Seite 194).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte