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C. Zurückweisung der Anschlusserklärung

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

251
Ein Privatbeteiligtenanschluss ist – zu jeder Zeit, dh auch noch nach Schluss der Verhandlung327327RS0097019. – im Ermittlungsverfahren von der StA formlos, nach Einbringen der Anklage vom Gericht (§ 67 Abs 5) mit Beschluss zurückzuweisen, wenn (§ 67 Abs 4)

§ 430

§ StGB § 21

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