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F. Rechte des Verdächtigen bzw Beschuldigten

Nimmervoll2. AuflMärz 2017

§ 150

§ 49

150
§ 49 enthält eine demonstrative Aufzählung von Rechten sowohl des Verdächtigen168168ErläutRV 181 BlgNR 25. GP 3. als auch des Beschuldigten.169169Vgl auch Achammer, WK-StPO § 49 Rz 6. Demnach hat er insb das Recht (§ 49),

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