§ Geo § 480a
Ermittlungsakt
Sobald in einem Ermittlungsverfahren die StA einen Bericht gemäß § 100 erhalten hat bzw Anzeige bei ihr erstattet wurde, hat sie einen Ermittlungsakt nach den Bestimmungen der DV-StAG anzulegen; die Geo gilt insoweit nur subsidiär (§ 480a Geo).