A. Rechte und Pflichten
Der nicht obsorgeberechtigte Elternteil hat neben dem Recht auf persönliche Kontakte zu seinem Kind auch das Recht, Informationen über wichtige Angelegenheiten des Kindes zu erhalten und sich hierzu zu äußern (§ 189 Abs 1 Z 1 ABGB). Die in § 189 ABGB normierten Informations- und Äußerungsrechte sind Ausfluss des durch Art 8 EMRK grundrechtlich gewährleisteten Schutzes der Eltern-Kind-Beziehung.274 Das Informationsrecht des nicht obsorgeberechtigten Elternteils verfolgt verschiedene Zwecke.275 Das Informationsrecht soll ihn in die Lage versetzen, sich vom Wohlergehen seines Kindes zu überzeugen und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn die Obsorge vernachlässigt wird. Das Informationsrecht soll dem nicht obsorgeberechtigten Elternteil auch ermöglichen, am Heranwachsen des Kindes teilzuhaben. Es ist schließlich die not Seite 340