Für den Fall, dass Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verstoßen, sind zusätzliche Sanktionen vorgesehen. Es handelt sich dabei um folgende gesetzliche Maßnahmen:
Möglichkeit, die Ausübung der Dienstleistung für die Dauer von 1 bis 5 Jahren zu untersagen (§ 31 LSD-BG);