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11.5. Zusätzliche Sanktionen gegen ausländische Arbeitgeber

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Für den Fall, dass Arbeitgeber ohne Sitz in Österreich gegen das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz verstoßen, sind zusätzliche Sanktionen vorgesehen. Es handelt sich dabei um folgende gesetzliche Maßnahmen:

Möglichkeit, die Ausübung der Dienstleistung für die Dauer von 1 bis 5 Jahren zu untersagen (§ 31 LSD-BG);

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