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11.4. Melde- und Bereithaltungspflichten ausländischer Arbeitgeber

Kraft/Kronberger2. AuflJänner 2017

Da der österreichische Staat auf Arbeitgeber mit ausländischem Sitz naturgemäß schwerer „zugreifen“ kann, gelten für diese eine Reihe von Sonderregelungen, durch die den österreichischen Behörden die Lohn- und Sozialdumping-Kontrolle erleichtert werden soll. Insbesondere sind einige Melde- und Bereithaltungspflichten als „begleitende Pflichten“ zur Mindestentgeltkontrolle vorgesehen, deren Nichtbeachtung ausdrücklich unter Strafsanktion steht.

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