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13 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

13 Veranlagung von lohnsteuerpflichtigen Einkünften (§ 41 EStG)

Rz 908a LStR
Jede Veranlagung gemäß § 41 EStG setzt voraus, dass im Einkommen Einkünfte enthalten sind, von denen ein Steuerabzug vom Arbeitslohn vorzunehmen ist. Die Veranlagung zur Einkommensteuer bei Bestehen der Lohnsteuerpflicht erfolgt gemäß § 41 Abs 1 EStG als Pflichtveranlagung und gemäß § 41 Abs 2 EStG auf Antrag des Steuerpflichtigen. Hinsichtlich bestimmter steuerfreier Bezüge erfolgt eine Hochrechnung gemäß § 3 Abs 2 und 3 EStG (siehe Rz 113 ff).

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