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12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG)

Hofbauer/Bleyer11. AuflMärz 2017

12 Außergewöhnliche Belastungen (§§ 34 und 35 EStG)

12.1 Allgemeines

Rz 814 LStR
Außergewöhnliche Belastungen sind bei Ermittlung des Einkommens unter bestimmten Voraussetzungen abzuziehen. Der Abzug erfolgt nach Berücksichtigung des bereits um die Sonderausgaben geminderten Gesamtbetrags der Einkünfte.

Rz 815 LStR
Der Abzug außergewöhnlicher Belastungen setzt voraus:

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