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II. Corporate Governance

Guggenberger2. AuflOktober 2016

A. Begriff

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Der aus dem Englischen stammende Begriff „Corporate Governance“ bedeutet im Wesentlichen „Unternehmensführung“; er stellt den Ordnungsrahmen für die Leitung und die Überwachung eines Unternehmens dar.1414Napokoj in Napokoj, Risikominimierung durch Corporate Compliance (2010) Rz 7.

B. Ziel des (Ö)CGK

Österreichischer Corporate Governance Kodex

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Ziel eines CGK ist es, einen (rechtlichen) Rahmen für eine gute Unternehmensführung und -kontrolle am (österreichischen) Kapitalmarkt zu schaffen. Als Bestandteil des österreichischen Corporate Governance Systems ist der Österreichische Corporate Governance Kodex (ÖCGK) zwischenzeitig sowohl für Investoren als auch von Emittenten als wirksames Instrument zur Förderung des Vertrauens etabliert.1515Schenz, Vowort zum Österreichischen Corporate Governance Kodex (Fassung Juli 2012).

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