„Corporate Governance“ und „Compliance“ leiten sich aus der angelsächsischen Rechtssprache her. Beide Begriffe wurden in den 90er-Jahren nahezu zeitgleich in das deutsche und österreichische Wirtschaftsrecht übernommen und sind hinsichtlich ihrer Bedeutung verwandt. Beide haben mit Standards für Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle zu tun. Beiden Begriffen ist ebenfalls gemein, dass ihr Gebrauch im österreichischen Recht auf Englisch erfolgt.