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IV. Motive für einen Börsenabgang

Hasch/Brditschka2. AuflOktober 2016

A. Inadäquanz der Rechtsform

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In gewissen Situationen kann das Korsett des Aktienrechts für ein Unternehmen zu eng sein, um die für eine erfolgreiche Unternehmensführung erforderlichen Maßnahmen entspre

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chend treffen zu können. Da das AktG sehr viele zwingende Schutzvorschriften zugunsten der Anteilseigner vorsieht, lässt es dem Unternehmen bzw dessen Führung und Management in Krisenzeiten oft sehr wenig Spielraum für zeitnahe Reaktionen. Zu starr sind die gesetzlichen Vorgaben und zu wenig flexibel können die Entscheidungsträger reagieren.

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