Umfang des Delistings
Die Gründe, die zu einem Delisting führen, wurden bereits in Punkt I. aufgezählt. Nunmehr ist darzustellen, in welchem Umfang ein Delisting vorgenommen werden kann. Dabei werden zwei Arten von Börsenabgängen unterschieden – je nachdem, ob sich die Gesellschaft nur von einem Handelsplatz oder gänzlich zurückzieht, unterscheidet man zwischen einem Teil- oder einem Totalrückzug.