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VIII. Ablauf der Spaltung

Napokoj2. AuflOktober 2016

A. Aufstellung des Spaltungsplans/Spaltungs- und Übernahmsvertrages

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Bei der Spaltung zur Neugründung erstellen die zur Vertretung der übertragenden Gesellschaft zuständigen Organe in vertretungsbefugter Anzahl den Spaltungsplan. Bei der Spaltung zur Aufnahme schließen die vertretungsbefugten Organe von übertragender und übernehmender Gesellschaft einen Spaltungs- und Übernahmsvertrag ab.5050Inwinkl, Änderungen von Spaltungsstrategien, NZ 2004/87, 333. Der Spaltungsplan/Spaltungs- und Übernahmsvertrag ist das Kernstück der Spaltung. Er bildet die rechtsgeschäftliche Grundlage für die Spaltung und soll die Beschlussfassung der Aktionäre/Gesellschafter vorbereiten und die Gesamttransaktion strukturieren.5151Koppensteiner/Rüffler, GmbHG3 Anh § 101 Rz 27.

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