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I. Einleitung

Rautner/Ramakrishnan2. AuflOktober 2016

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Das Gesellschaftsrecht kennt zwei unterschiedliche Formen der Umwandlung von Kapitalgesellschaften:

die formwechselnde Umwandlung (§§ 239 ff AktG)einer AG in eine GmbH (§§ 239 bis 244 AktG)

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